Der spanische Oberste Gerichtshof hat ein wichtiges Urteil gefällt, das die Pläne für schwimmende Solaranlagen auf Stauseen vorerst auf Eis legt.
Konkret wurde das Real Decreto (Königlicher Erlass) aufgehoben, das diese Anlagen ermöglichen sollte. Der Grund für die Aufhebung liegt in einem Verfahrensfehler: Die Regierung in Madrid hatte es versäumt, vor der Verabschiedung des Dekrets eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Bürger, betroffene Regionen und andere Interessengruppen wurden nicht konsultiert, was laut Gericht einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht darstellt.
Die Region Aragón hatte gegen das Dekret geklagt und Recht bekommen. Das Gericht wies zwar inhaltliche Einwände bezüglich möglicher Umweltschäden zurück, sah aber den Verfahrensfehler als ausreichend an, um das Dekret für ungültig zu erklären.
In Gemeinden mit vielen Stauseen, wie beispielsweise Sallent de Gállego, wurde das Urteil positiv aufgenommen. Dort befürchtet man negative Auswirkungen der Solaranlagen auf Landschaftsbild und Tourismus.
Was bedeutet das Urteil nun für Spaniens Energiewende? Bisher wurde noch keine einzige schwimmende Solaranlage gebaut. Der gesamte Sektor steht nun ohne rechtliche Grundlage da. Spanien hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Optionen geprüft.
Es ist davon auszugehen, dass die Regierung einen neuen Anlauf unternehmen wird, um schwimmende Solaranlagen zu ermöglichen, diesmal jedoch unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und mit Beteiligung der Öffentlichkeit.
Quelle: Agenturen





